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Nr. 71090
Orientierung und Qualifikation

Fit für Ausbildung: Neues Projekt für Schülerinnen und Schüler

„Fit für Ausbildung“ ist ein auf drei Jahre mit drei Durchgängen angelegtes neues Projekt der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen. Es richtet sich an ausbildungswillige Jugendliche mit fehlender beruflicher Orientierung und Qualifikation, die voraussichtlich ihren Hauptschulabschluss (schulformunabhängig) nicht erreichen. Angesprochen werden auch Schülerinnen und Schüler, die eine allgemeine Schulpflicht zeitnah erfüllt haben und aufgrund unterschiedlicher Benachteiligungen einen erschwerten Zugang zu Ausbildung und Arbeit haben.

Video zum Projekt 

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Projektstart gelungen

Das Projekt ist erfolgreich gestartet: Die ersten Praktika wurden erfolgreich absolviert, auch ein Ausbildungsvertrag wurde bereits geschlossen. Und mit Daniel Oancea hat ein 17 Jahre junger Teilnehmer, der erst vor drei Jahren aus Rumänien nach Deutschland gekommen ist, schon den Kreativpreis gewonnen: Er kreierte das Logo zum Projekt und freute sich über einen Pokal.
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Die SIHK bietet auch nach den Sommerferien wieder Jugendlichen eine Möglichkeit, auch ohne Schulabschluss eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung im gewerblich-technischen Bereich zu beginnen.
Das Projekt wird zweimal wöchentlich in Kooperation mit der SIHK-Akademie gGmbH (überbetriebliche Bildungsstätten an den Standorten Hagen, Hemer und Lüdenscheid) durchgeführt. Zusätzlich wird es von verschiedenen regionalen Ausbildungsbetrieben aus dem Metall- und Elektrobereich unterstützt.
Fit für die Ausbildung

Für Unternehmen

Im Bereich der gewerblich-technischen Berufe ist jährlich ein deutliches Plus an unbesetzten Ausbildungsstellen zu verzeichnen. Immer auf der Suche nach potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern, rückt hierdurch die Gruppe der Jugendlichen in den Blickpunkt, die bisher aufgrund fehlender Qualifizierung und eines nicht erreichten Schulabschlusses so gut wie keine Berücksichtigung auf dem Bewerbermarkt gefunden hat. Durch dieses Projekt wird ein neues Potenzial für zukünftige Fachkräfte generiert.
Insgesamt haben 36 ausbildungswillige Schülerinnen und Schüler (jeweils zwölf aus Hagen, Iserlohn/Hemer und Lüdenscheid) die Möglichkeit, auch ohne formale Qualifikation an diesem Projekt teilzunehmen. Diese ausbildungswilligen Jugendlichen werden in enger Zusammenarbeit mit Haupt-, Sekundar- und Gesamtschulen sowie den Berufskollegs (in Absprache mit den Erziehungsberechtigten) ermittelt. Sie erhalten über einen Zeitraum von ca. fünf Monaten an zwei Nachmittagen pro Woche eine praktische Qualifizierung im Metall- und Elektrobereich sowie zusätzlich ein Coaching zu Softskills und Themen des Ausbildungsalltags.
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Parallel dazu bieten Ausbildungsbetriebe diesen Jugendlichen ein mindestens zwei- bis vierwöchiges Praktikum in ihren Unternehmen an. Durch die Beteiligung an diesem Projekt zeigen teilnehmende Betriebe ihre Bereitschaft, den Jugendlichen, die ein Praktikum absolviert haben und das Projekt erfolgreich durchlaufen haben, im Anschluss - ohne ein weiteres Bewerbungsverfahren – eine Einstiegsqualifizierung oder einen Ausbildungsplatz anzubieten.
Norbert Lüdtke, Inhaber der gleichnamigen Kunst- und Bauschlosserei in Hagen, ist begeistert und hat einem der Praktikanten bereits einen Ausbildungsvertrag angeboten – ganz ohne schwieriges Bewerbungsverfahren: „Es ist doch toll, wenn sich jemand für echte Arbeit begeistert, auch ohne ein Musterschüler gewesen zu sein, schließlich muss der Lerneifer ja auch nach der Ausbildung nicht beendet sein“, macht Lüdtke Mut.
  • Sie können Ihre Ausbildungsplätze im gewerblich-technischen Bereich nur schwer besetzen und suchen Auszubildende im Metall- und Elektrobereich?
  • Sie sind bereit, sich speziell für formal schwächere Jugendliche zu engagieren?
  • Sie haben die Möglichkeit, einen Praktikumsplatz in den Schulferien oder auch während der Schulzeit anzubieten?
Und Sie sind bereit, den Schülerinnen und Schülern, die Sie bereits während des Projektes und im Praktikum kennen gelernt haben, ohne weitere Hürden eines Bewerbungsverfahrens in Ausbildung zu nehmen?
Dann freuen wir uns, Sie für die Beteiligung an dem Projekt „Fit für Ausbildung“ zu gewinnen! Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unsere Qualifizierungsbegleiterin Bettina Manthey.

Für Schülerinnen und Schüler

  • Du gehst noch zur Schule und weißt nicht, ob du einen Abschluss schaffst?
  • Du weißt nicht, wie es nach der Schule weitergeht?
  • Du möchtest unbedingt eine Ausbildung machen?
  • Du interessierst dich für einen Beruf der Metalltechnik oder für den Elektrobereich?
  • Du wünscht dir Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz!
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Wir kümmern uns um dich und um deine berufliche Zukunft. Willkommen bei der nächsten Runde in unserem Qualifizierungsprojekt „Fit für Ausbildung”!
Die Projektarbeit findet zweimal wöchentlich in der SIHK-Akademie gGmbH an den Standorten in Hagen, Hemer oder Lüdenscheid statt. Ihr erarbeitet in einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten, angeleitet von zwei erfahrenen AusbilderInnen an jedem Standort, eigene Werkstücke und erwerbt dabei praktische Kenntnisse aus den Metall- und Elektroberufen; dazu kommt Werksunterricht. Die Praxisphase wird ergänzt durch zwei betriebliche Praktika von jeweils zwei Wochen in den mitwirkenden Ausbildungsbetrieben der Region.
Zusätzlich werdet ihr gecoacht, um eure Sozialkompetenzen zu stärken. Wir arbeiten während der Projektteilnahme gemeinsam soziale, persönliche und fachliche Defizite auf und werden dabei von sozialpädagogischen Kräften der SIHK-Akademie gGmbH begleitet und unterstützt. Oberstes Ziel des Coachings ist es, dass ihr lernt, persönliche und berufliche Ziele zu finden, klar zu definieren und diese zielgerichtet zu erreichen. In kurzen Workshopphasen wird gemeinsam erarbeitet, welche Anforderungen zukünftige Ausbildungsbetriebe an euch stellen und was ihr für den Ausbildungsalltag wissen solltet, z.B. zum Thema Bankkonto, Steuern, Kranken-, Haftpflicht- und Sozialversicherung sowie Unfallversicherung.
Mit Abschluss eines jeden Themenblocks erhaltet ihr eine Bescheinigung – angelehnt an die bundesweite Ausbildungskampagne „jetzt #könnenlernen“. Am Ende des Schuljahres und mit Abschluss des Projektes erhalten alle ein Teilnahmezertifikat und ein Angebot für einen Ausbildungsplatz im gewerblich technischen Bereich.
Was solltest du mitbringen?
  • Interesse an der praktischen Arbeit
  • Bereitschaft, regelmäßig mitzumachen und Praktika durchzuführen (ggf. auch in den Ferien)
  • Eigenmotivation und auch Durchhaltevermögen
  • Spaß und die Lust, neue Leute kennen zu lernen
Was bringen wir mit?
  • Know-how und Strategien
  • Viele Kontakte zu Ausbildungsbetrieben, die nur auf dich warten
  • Erste Einblicke in metalltechnische Grundlagen, in Projekt- und Montagearbeiten und berufsbezogene Lehreinheiten.
  • Unterstützung auf den Weg in die Arbeitswelt
  • Wir helfen dir, deine Ziele zu erreichen und in eine Ausbildung zu starten.
Um das Beste für dich zu erreichen, arbeiten wir eng mit Betrieben und mit deinen Lehrern und Eltern zusammen. Wer das Qualifizierungsprojekt durchgehalten hat, bekommt eine sehr gute Chance auf einen Ausbildungsplatz.
Also beweise es dir und allen anderen, dass du es schaffen kannst! Sei dabei!
14. Mai 2024

Mitarbeiter (m/w/d) für die Sachbearbeitung in Ausbildungsprüfungen

Für den Geschäftsbereich Menschen bilden suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Mitarbeiter (m/w/d)  für die Sachbearbeitung in Ausbildungsprüfungen
Welche Aufgaben kommen auf Sie zu?
  • Organisation und Durchführung von Zwischen- und Berufsabschlussprüfungen in kaufmännischen und gewerblich-technischen Ausbildungsberufen
  • Betreuung und Schulung der Prüfungsausschüsse
  • Bearbeitung von Prüferentschädigungsanträgen und Korrekturhonoraren
  • Eintragung von Ausbildungsverträgen / Verzeichnisführung
Was erwarten wir von Ihnen?
  • eine abgeschlossene kaufmännische oder gewerbliche Berufsausbildung sowie mehrjährige berufliche Praxis
  • gute Kenntnisse der gängigen MS-Office-Produkte
  • kundenorientierte, selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise, auch im Team
  • sicheres Auftreten, gutes Kommunikations- und Kooperationsvermögen, Belastbarkeit, Flexibilität und Organisationsgeschick
Was wir Ihnen bieten?
  • leistungsgerechtes Gehalt
  • interessante Sozialleistungen
  • individuelle Weiterbildungsmöglichkeiten
  • flexible Arbeitszeitregelung
  • arbeiten in flachen Hierarchien und agiler Struktur
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle im Umfang von 40 Std./Woche.
Für Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen Frau Sandra Richstein, Tel. 02331 390-251 und zum Besetzungsverfahren Herr Skrinjar, Tel. 02331 390-231, zur Verfügung.
Bitte richten Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugniskopien) bis zum 1. Juni 2024  an die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen, Geschäftsbereich Interner Service, Bahnhofstraße18, 58095 Hagen oder per Mail an Gabriele.Schulz@hagen.ihk.de
Nachhaltigkeit

SIHK-Nachhaltigkeitstag

Am 7. Mai veranstaltete die SIHK einen Nachhaltigkeitstag. Für die Keynote konnte die SIHK den bekannten Meteorologen Dr. Gunther Tiersch gewinnen, der von 1987 bis 2020 das Wetter nach den ZDF-Hauptnachrichten heute und heute-journal moderiert hat. Die beiden Hauptsäulen der Veranstaltung waren acht Vorträge und eine Ausstellung.

Rückblick Nachhaltigkeitstag (Bildergalerie)

Welche Chancen bietet nachhaltiges Handeln den Unternehmen in Südwestfalen und wie können die Herausforderungen gemeistert werden? Darüber haben wir mit zahlreichen Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft bei unserem diesjährigen Nachhaltigkeitstag diskutiert. In insgesamt acht Vorträgen und einer begleitenden Ausstellung mit einer Vielzahl an heimischen Unternehmen und Projekten haben wir einen umfangreichen Blick auf das Thema Nachhaltigkeit geboten - vom CSRD-Standard über Biodiversität bis hin zum nachhaltigen Personalmanagement.

Programm am 7. Mai 2024
14.00-19.00 h: Besuch der Ausstellung / informeller Austausch
15.00-15.10 h: Begrüßung (Dr. Ralf Geruschkat, Hauptgeschäftsführer der SIHK)
15.10-15.50 h: Keynote (Dr. Gunther Tiersch)
15.50-16.15 h: Besuch der Ausstellung / informeller Austausch
16.15-17.00 h: Vortragsstaffel 1 (mit vier parallelen Vorträgen)
  • Serge Esterlein: H&Z Unternehmensberatung, München: CBAM (Hörsaal 1)
  • Lennart Hilpke, Märkische Bank, Hagen; Ralf Hülsbusch, DZ-Bank, Frankfurt am Main: Sustainable Finance (Hörsaal 2)
  • Prof. Dr. Michael Marré, FH Südwestfalen: Forschungsprojekt TuWAs - Transformations-Hub
    für umformtechnische Wertschöpfungsketten im Antriebsstrang (Sitzungssaal)
  • Christian Münch, SIHK: nachhaltiges Personalmanagement (Foyer Sitzungssaal)
17.00-17.15 h: Besuch der Ausstellung / informeller Austausch
17.15-18.00 h: Vortragsstaffel 2 (mit vier parallelen Vorträgen)
  • Eva Baumgärtner, Valentin Franklyn, DIHK Service GmbH, Berlin: freiwilliger CSRD-Standard für nur indirekt betroffene Unternehmen (Hörsaal 1)
  • Andreas Bauer-Niermann, Effizienz-Agentur NRW, Duisburg: CO2-Bilanz (Hörsaal 2)
  • Ludger Wüller, Kunststoff-Institut Lüdenscheid: Recycling & Reduce als Potential für Ihre CO2-Bilanz (Sitzungssaal)
  • Jens Leiendecker, SIHK; Markus Turck, SIHK-Akademie: Nachhaltigkeit in der Ausbildung –  Standardberufsbildposition (Foyer Sitzungssaal)
18.00-19.00 h: Besuch der Ausstellung / informeller Austausch

Aussteller

  • ACE Auto Club, Berlin
  • AGERE. Agentur für Nachhaltigkeit, Dortmund
  • DIHK Service, Berlin: Projekt „Unternehmen Biologische Vielfalt“
  • ecom, Iserlohn: Abgasmessgeräte für Feuerungsanlagen
  • Effizienz-Agentur NRW, Duisburg
  • Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr, Hattingen: Projekt zeero (Kompetenzzentrum für Energie-, Effizienz- und Ressourcen-Optimierung)
  • Fachhochschule Südwestfalen, Iserlohn: Forschungsprojekt TuWAs (Transformations-Hub für umformtechnische Wertschöpfungsketten im Antriebsstrang)
  • Fairtrade Town Hagen
  • Gemeinwohl-Ökonomie Deutschland, Berlin, Regionalgruppe Ennepe, Ruhr & Wupper
  • Handwerkskammern Dortmund und Südwestfalen
  • Heimatbund Hagen
  • Hochschule für Exzellenz (HEX), Fürigen /CH
  • Limoss, Wetter: limoss-eco
  • Kunststoffinstitut, Lüdenscheid: Projekt „Werkstoffforum der Zukunft“
  • NRW.Bank, Düsseldorf: Fördermöglichkeiten
  • SIHK: FachForum QM / DGQ Regionalkreis Märkische Region
  • SIHK: Klima-Initiative
  • SIHK: PNet, nachhaltiges Personalmanagement
  • visibleRuhr eG, Dortmund: Nachhaltigkeitswerkstatt: Angebote aus dem genossenschaftlichen SDG-HAP 
  • Baris Yildiz, Lüdenscheid: Handel mit regionalem Obst und Gemüse – Ein Gründer stellt sich vor
8. Mai 2024
Management- und Meldepflichten für Unternehmen

Energieeffizienzgesetz: Neue Anleitung für die Plattform für Abwärme online

Ende November 2023 ist das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten. Damit beginnen nun auch die Umsetzungs- und Meldefristen. Die Übermittlungspflicht für Abwärme wurde auf den 1.1.2025 verlängert.
Mit dem EnEfG werden wesentliche Anforderungen der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie umgesetzt. Das Gesetz setzt absolute Primär- und Endenergieeinsparziele. Bis 2045 soll der Endenergieverbrauch gegenüber dem Jahr 2008 um 45 Prozent gesenkt werden. Das Gesetz steht hier als Download zur Verfügung.

Portal für Abwärme und technischer Leitfaden online

Mit dem Start der Abwärmeplattform zum 15. April hat das BMWK die erstmalige Frist zur Übermittlung von Informationen auf den 1. Januar 2025 verschoben und in gleicher Weise auch die entsprechende Bußgeldbewehrung nach § 19 Abs. 1 Nr. 9 EnEfG ausgesetzt. Die fristgerechte Meldung der Abwärmedaten nach §17 EnEfG ist ausschließlich über das eingerichtete ELAN-K2-Portal („Portal für Abwärme“) möglich, Daten per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg sind unzulässig. Am 24. April hat das Bafa zudem einen “Technischen Leitfaden für das Portal für Abwärme” veröffentlicht. Diese Anleitung enthält ergänzende Erläuterungen zur Registrierung und Datenmeldung.
Links und Downloads:
Die Fristverlängerung für die erstmalige Datenlieferung wurde bereits in das Merkblatt für die Plattform für Abwärme aufgenommen:
Um im Einzelfall unverhältnismäßige Belastungen der betroffenen Unternehmen, aufgrund des kurzen Zeitraums zwischen Inkrafttreten des EnEfG und Ablauf der Frist zur Übermittlung der Daten zu vermeiden, sowie im Hinblick auf Verzögerungen bei der technischen Umsetzung der Plattform für Abwärme, setzt das fachlich zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Frist zur Übermittlung von Informationen zum 1. Januar 2024 nach §§ 17 Absatz 2 Satz 1 i. V. m. 20 Absatz 4 EnEfG sowie die entsprechende Bußgeldbewehrung nach § 19 Abs. 1 Nr. 9 EnEfG für zwölf Monate aus, das heißt bis zum 1. Januar 2025..”
Dort finden sich auch weitere Hinweise auf mögliche Bagatellgrenzen. Anhalspunkte für die Einstufung als “unwesentliche” Abwärmepotentiale können demnach sein:
Abwärmequellen [sind] für Dritte offensichtlich nicht wirtschaftlich nutzbar
Abwärmepotentiale mit einem jährlichen durchschnittlichen Temperaturniveau von 20°C und weniger”.
Weitere Konkretisierungen sollen folgen.
Die Plattform für Abwärme soll den Informationsaustausch zwischen regionalen Wärmeproduzenten und -abnehmern fördern. Abwärme soll nutzbar gemacht werden, wenn sie nicht bereits innerhalb des Unternehmens vermieden oder wiederverwendet werden kann. Die von den Unternehmen erhobenen Daten werden im Rahmen der rechtlichen Vorgaben sowie mit Rücksicht auf die Belange der öffentlichen und nationalen Sicherheit veröffentlicht. Außerdem sollen die Daten für die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz in Verbindung mit dem Gebäudeenergiegesetz zur Verfügung stehen.

22. Mai: Info-Veranstaltung - EnEfG und GEG in der Praxis

Fachreferent Dr. Tobias Heinen, Geschäftsführer der GREAN GmbH, stellt die neuen Pflichten und Anforderungen aus dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Rahmen einer Präsenzveranstaltung des FachForums Energie vor und zeigen Lösungsansätze für die Umsetzung in der Praxis. Ein Themenschwerpunkt ist die "Plattform für Abwärme".
FachForum Energie – EnEfG und GEG in der Praxis
am 22. Mai 2024, 15:00-17:00 Uhr
in den Sitzungssaal der SIHK zu Hagen

Jetzt kostenlos anmelden.

Auch Gäste sind herzlich willkommen.

Drei Merkblätter mit Konkretisierungen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) hat inzwischen ein weiteres Merkblatt zum Thema “Abwärme” veröffentlicht und das bereits bestehende Merkblatt zum “Gesamtenergieverbrauch” aktualisiert. Einige Detailfragen bleiben weiterhin ungeklärt, aber zu wesentlichen Aspekten des Gesetzes gibt es nun Antworten:
  • Der Unternehmensbegriff unfasst „die kleinste rechtlich selbständige Einheit, die aus handels- und/oder steuerrechtlichen Gründen Bücher führt und bilanziert, einschließlich ihrer Zweigniederlassungen, Filialen und Betriebe bzw. Betriebsteile.
  • Die erfolgreiche Einrichtung eines Energie- bzw. Umweltmanagementsystemsschließt mit dem ISO 50001 Zertifizierung (ISO 50001 Zertifikat) / dem Eintrag ins EMAS-Register (EMAS Urkunde) ab
  • Bei der Bestimmung des relevanten Endenergieverbrauchs wird im Wesentlichen auf die bestehenden Regelungen/Ausführungen der Energieauditpflicht (EDL-G) verwiesen.
  • Bei der Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs sind selbst erzeugte Strommengen (Photovoltaik oder Wind) mit einzubeziehen, erzeugte Wärme aus Solarthermieanlagen aber nicht.
  • Die Begriffe “maximale thermische Leistung” und “Leistungsprofil im Jahresverlauf” sind im Merkblatt Abwärme genauer beschrieben und konkretisiert, ebenso der Umgang mit Stillstandszeiten bei der Eintragung in die Abwärmeplattform.
  • Eine freiwillige Auskunft zu Abwärmepotentialen durch Unternehmen < 2,5 GWh, die nicht der Meldepflicht unterliegen, ist möglich und im Sinne der Steigerung der Energieeffizienz wünschenswert. Sie unterliegen aber NICHT den gesetzlichen Informations- und Auskunftspflichten
Download der Merkblätter:

Novelle des EnEfG und EDL-G geplant

Ein erster Entwurf für die Anpassung des Energiedienstleistungsgestzes (EDL-G) liegt nun vor, parallel wird auch das noch junge Energieeffizienzgesetz nochmals angepasst. Die Entwürfe setzen einerseits die europarechtlich notwendige Anpassung der Energieaudit-Auslöseschwelle von der bisherigen KMU-Definition auf zukünftig einen jährlichen Endenergieverbrauch von 2,5 GWh um. Zudem werden auch die Anforderungen an die berufliche Bildung sowie an Weiter- und Fortbildungen von Energieauditoren präzisiert. Hierzu gibt es den Entwurf einer Energieauditorenfort- und Weiterbildungsverordnung (EnAuditFoV). Andererseits werden mit dem Artikelgesetz notwendige Anpassungen für die praktische Umsetzung des EnEfG vorgenommen. Die zusätzliche Bestätigung der Umsetzungspläne nach § 9 EnEfG soll entfallen, dafür wird deren Vorlagefrist von 3 Jahren auf 1 Jahr deutlich verkürzt und um eine jährliche Umsetzungsaktualisierung erweitert. Die Frist zur Übermittlung von Daten an die Abwärmeplattform nach § 17 soll auch auch im EnEfG offiziell auf den 01.01.2025 verschobenwerden. Zudem soll eine Art Bagatellschwelle für die Abwärmeinformationspflichten (ausschließlich für die Informationspflichten nach § 17 und nicht für die Vermeidungs- und Verwendungspflichten nach § 16) eingeführt werden, die jedoch erst durch entsprechende Bafa-Merkblätter präzisiert werden soll.

Verschärfung der Energiemanagement- und Auditpflicht

Die noch ausstehende aber notwendige Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) vorausgesetzt, sind Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh künftig verpflichtet alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen und
  • Innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Re-Zertifizierung, der Verlängerungseintragung oder der Fertigstellung des Energieaudits für alle als wirtschaftlich identifizierten Maßnahmen konkrete Umsetzungspläne entwickeln und veröffentlichen.
  • Eine Maßnahme gilt als wirtschaftlich, wenn sich bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Maßnahme nach DIN EN 17463 nach maximal 50 Prozent der Nutzungsdauer (Abschreibungstabellen des Bundesfinanzministeriums) ein positiver Kapitalwert ergibt, jedoch begrenzt auf Maßnahmen mit einer Nutzungsdauer von maximal 15 Jahren.
  • Die Unternehmen sind verpflichtet, sich die Vollständigkeit und Richtigkeit der Umsetzungspläne vor der Veröffentlichung durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren bestätigen zu lassen.
  • Ausgenommen von der Pflicht zur Veröffentlichung sind Informationen, die nationalen oder europäischen Vorschriften zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder der Vertraulichkeit unterliegen.
Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh müssen innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes bzw. nach Erreichen des Verbrauchsstatus ein EMS/UMS mindestens mit folgenden zusätzlichen Anforderungen eingeführt haben:
  • Erfassung von Zufuhr und Abgabe von Energie, Prozesstemperaturen, abwärmeführenden Medien mit ihren Temperaturen und Wärmemengen und möglichen Inhaltsstoffen sowie von technisch vermeidbarer und technisch nicht vermeidbarer Abwärme bei der Erfassung der Abwärmequellen und die Bewertung der Möglichkeit zur Umsetzung von Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung
  • Identifizierung und Darstellung von technisch realisierbaren Endenergieeinsparmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung
  • Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Maßnahmen nach DIN EN 17463, Ausgabe Dezember 2021

Verpflichtende Nutzung von Abwärme in Unternehmen

Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh haben Abwärme nach dem Stand der Technik zu vermeiden, auf den Anteil technisch unvermeidbarer Abwärme zu reduzieren und nach Möglichkeit durch Abwärmenutzung – auch durch Dritte – kaskadenförmig wiederzuverwenden, soweit dies möglich und zumutbar ist. Im Rahmen der Zumutbarkeit sind technische, wirtschaftliche und betriebliche Belange zu berücksichtigen.
Die Unternehmen müssen u. a. Informationen über die jährliche Wärmemenge, die maximale thermische Leistung und das durchschnittliche Temperaturniveau auf Verlangen an Betreiber von Wärmenetzen, Fernwärmeversorgungsunternehmen und sonstige potenziell wärmeabnehmende Unternehmen weitergeben und diese Informationen außerdem jedes Jahr an die Bundesstelle für Energieeffizienz übermitteln, die sie auf einer öffentlichen Plattform zur Verfügung stellt.

Klimaneutrale Unternehmen

Das EnEfG enthält eine Verordnungsermächtigung zur Definition „klimaneutraler Unternehmen“ und zu Ausnahmen und Befreiungen von den Anforderungen an Rechenzentren und hinsichtlich der Abwärmenutzung.
Quelle: IHK Lippe zu Detmold, DIHK
17.04.2024
FachForum Energie

22. Mai: EnEfG und GEG in der Praxis

Wir stellen die neuen Pflichten und Anforderungen aus dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor und zeigen Lösungsansätze für die Umsetzung in der Praxis. Ein Themenschwerpunkt ist die "Plattform für Abwärme".
Wir laden Sie herzlich ein zum
FachForum Energie – EnEfG und GEG in der Praxis
am 22. Mai 2024, 15:00-17:00 Uhr
in den Sitzungssaal der SIHK zu Hagen
Fachreferent Dr. Tobias Heinen, Geschäftsführer der GREAN GmbH, fasst die Pflichten, die sich für Unternehmen aus den beiden Gesetzen ergeben, zusammen. Anschließend wollen wir gemeinsam Lösungsansätze aufzeigen und die Umsetzung in der Praxis diskutieren. Außerdem stellen wir die bereits geplanten Gesetzesänderungen für das noch junge EnEfG vor.
Folgende Punkte sollen dabei vorgestellt und diskutiert werden:
  • Verpflichtende Einführung von Energiemanagementsystemen für Unternehmen ab 7,5 GWh
  • Verpflichtende Erstellung von Umsetzungsplänen für Unternehmen ab 2,5 GWh
  • Verpflichtende Erfassung und Veröffentlichung von Abwärmeinformationen für Unternehmen ab 2,5 GWh
  • Verpflichtende Einführung von Gebäudeautomationstechnik für Gebäude mit einer Heizleistung größer 290 kW
  • Geplante Novelle des EnEfG und des EDL-G inkl. Qualifizierungsanforderungen an Auditoren
Die Teilnahme ist kostenlos, auch Gäste sind herzlich willkommen.
25.04.2024

Neue Regeln für Photovoltaik

Solarpaket 1 verabschiedet - Bürokratieabbau und Beschleunigung des Ausbaus

Nach monatelangem politischem Stillstand wurde nun das Solarpaket 1 verabschiedet. Damit soll der Ausbau der Photovoltaik in Duetschland beschleunigt und bürokratische Hemmnisse bagebaut werden.
Nach Verkündung im Gesetzesblatt können dann die unterschiedlichen Anpassungen in Kraft treten. Die einzelnen Änderungen hat das BMWK in einem Überblickpapier zusammengefasst und über seine Webseite zum Download bereitgestellt.
Wichtige Punkte des Gesetzes sind:
  • Eine erhöhte Einspeisevergütung für größere Dachflächenanlagen, wie sie typischerweise auf Gewerbedächern installiert werden. Für Anlagen mit einer Leistung über 40 und bis 750 Kilowatt wird die Förderung um 1,5 ct/kWh angehoben.
  • Die verpflichtende Teilnahme an der Dirketvermartung ab Anlagengrößen von 100 kW wird aufgeweicht. Künftig können Anlagen bis 200 kW ihre Überschussmengen unbürokratisch ohne Vergütung an den Netzbetreiber abgeben.
  • Anlagenzertifikate, die bisher den Flaschenhals beim Ausbau der Photovoltaik bildeten, sollen künftig erst ab einer Anlagengröß von 500 kW bzw. einer Einspeiseleistung von 270 kW erforderlich sein, statt den bisher geltenden 135 kW.
Darüber hinaus enthält das Ggesetz zahlreiche weitere Anpassungen und Regelungen für Photovoltaik auf Wohngebäuden, u.a. zu Balkonkraftwerken und Mieterstrom, sowie zur Stärkung des Ausbaus auf Freiflächen.
Insgesamt werden die erzielten bürokratischen Entlastungen und Erleichterungen des Solarpakets den PV-Ausbau in Deutschland beschleunigen. Es ist jedoch wichtig, dass in einem zukünftigen Solarpaket II das Thema Freiflächenanlagen stärker berücksichtigt wird und auch Industrieunternehmen beispielsweise durch Direktlieferverträge verstärkt am Ausbau von PV-Anlagen beteiligt werden, um sie von hohen Stromkosten zu entlasten.
Quelle: DIHK, BMWK
03.05.2024

Mai 2024

100 IN 19/24 – 01.05.2024: Über das Vermögen der im HR des AG Hagen, HRB 11839 eingetr. Dipol GmbH, Hagen (Im Langenstück 20), vertr. d. d. GF Ole Niels Josat, Leverkusen wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.05.2024, um 08:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 16.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Insolvenzverwalter: Kai Bartelt, Hagen.
11 IN 86/23 - 01.05.2024: Über das Vermögen der im HR des AG Iserlohn, HRB 7926 eingetr. P.G.S. Plettenberger Gesenkschmiede GmbH, Plettenberg (Ebbetalstraße 167), vertr. d. d. GF Peter Baaten und d. GF Dr. Andreas Stoltze, ist am 01.05.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Sachwalter: RA Thomas Rittmeister, Frankfurt am Main. Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
103 IN 157/23 – 03.05.2024: Über das Vermögen der im HR des AG Hagen, HRB 12002 eingetr. Day2Day Fundraising GmbH, Hagen (Märkischer Ring 114), vertr. d. d. GF Nasr Ainto, Hagen wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 03.05.2024, um 15:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.10.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Insolvenzverwalterin: Marion Gutheil, Hagen.
10 IN 26/24 – 10.05.2024: Über das Vermögen der im HR des AG Arnsberg, HRB 7507 eingetr. Engler Kurierdienst GmbH, Menden (Franz-Kissing-Straße 2c), vertr. d. d. GF Sarah Engler, Menden wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 10.05.2024, um 10:12 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 04.03.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Insolvenzverwalter: Marco Kuhlmann, Düsseldorf.
160 IN 13/24 – 16.05.2024: In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des AG Hagen, HRB 12192 eingetr. dds pflege UG (haftungsbeschränkt), Gevelsberg (inländische Geschäftsanschrift: Steeler Str. 33, Essen), vertr. d. d. GF Hee-Ra Chung, Essen ist der am 05.02.2024 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 05.02.2024 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 16.05.2024 mangels Masse abgewiesen worden.
109 IN 133/23 – 15.05.2024: In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des AG Hagen, HRB 12153 eingetr. Curry Masala Hagen UG (haftungsbeschränkt) i. L., Hagen (Wehringhauser Str. 25a), vertr. d. d. Liquidator Walaa Baa, Hagen ist der am 16.11.2023 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 02.11.2023 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 15.05.2024 mangels Masse abgewiesen worden.
17.05.2024